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Gewaltschutzkonzept

Gewaltschutzkonzept[1]

Das vorliegende Gewaltschutzkonzept wurde u. a. auf Basis von bestehenden Gewalt- und Kinderschutzkonzepten aus der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit erstellt und orientiert sich an den Anleitungen und Empfehlungen der „Plattform Kinderschutzkonzepte“ (www.kinderschutzkonzepte.at). Die folgenden Dokumente und Konzepte wurden für die Erstellung herangezogen und inhaltlich teilweise übernommen bzw. adaptiert:

  • Alpenvereinsjugend Österreich, DREI D SPECIAL. Prävention von Gewalt und Diskriminierung. Praxisleitfaden zum Thema. 1. überarbeitete Neuauflage. 2022.
  • Alpenvereinsjugend Österreich, Kinderschutzkonzept. 1. Auflage. Oktober 2022.
  • Junge Kirche Diözese Graz-Seckau, Begleiten & schützen. April 2018.
  • Österreichisches Rotes Kreuz, Handlungsempfehlungen zum Kinder- und Jugendschutz. September 2020.
  • Katholische Jungschar Österreich, Kinderschutzrichtlinie. Oktober 2018.
  • Erzdiözese Wien, „Mein sicherer Ort“. 2017.
  • Kinderfreunde Österreich, Kinderschutzrichtlinie. 2020.
  • Kinderfreunde Steiermark, Schutz vor (sexualisierter) Gewalt. undatiert.
  • Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs, sicherheitshalber! Mutig für körperliche und seelische Unversehrtheit bei den PPÖ. Jänner 2018.
  • Bundesministerium für Öffentlichen Dienst und Sport, Für Respekt und Sicherheit. Gegen sexualisierte Übergriffe im Sport. 2. überarbeitete Auflage. Wien 2018.

I. Zweck und Reichweite des Gewaltschutzkonzepts

In unserer Organisation engagieren sich Menschen ehren- und hauptamtlich für junge Menschen. Respekt, Wertschätzung und Vertrauen sind die Basis der Zusammenarbeit. Das Leitprinzip unserer Arbeit mit Kindern, Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen ist, dass sie sich in unserer Organisation sicher fühlen können und ihr Wohlbefinden an oberster Stelle steht. Nur so kann eine gute jugendpolitische Arbeit geleistet werden. Uns ist es auch besonders wichtig, dass jedem Mitglied die Möglichkeit gegeben wird für all seine Anliegen Gehör zu finden, in erster Instanz bei den jeweiligen Bezirksobleuten und in zweiter Instanz bei der Landesgeschäftsführung. Im Sinne der Stärkung sozialer Kompetenzen junger Menschen ist unsere Jugendarbeit unmittelbare Präventionsarbeit.

Als Jugendorganisation ist es unsere Aufgabe, präventive Maßnahmen zum Gewaltschutz zu setzen, die unserer Verantwortung gegenüber Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und unserer Organisation verbundenen Personen nachkommen. Dazu schaffen wir Strukturen und Rahmenbedingungen, die das Bewusstsein für die Thematik stärken, Schutzmaßnahmen verankern und Reaktion auf Verdachts- und Anlassfällen ermöglichen. Wir, die Junge ÖVP Steiermark, verpflichten uns auf Basis des vorliegenden Gewaltschutzkonzepts, gegen jede Form von Diskriminierung und Gewalt innerhalb unserer Organisation aktiv zu werden.

Mit diesem Gewaltschutzkonzept wollen wir:

  1. die Strukturen und Arbeit der Jungen ÖVP Steiermark so gestalten, dass Diskriminierung und Gewalt gegen Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und verbundene Personen verhindert wird.
  2. das Bewusstsein in der Organisation erhöhen, dass Gewalthandlungen minimiert und unterbunden werden können, wenn präventive Maßnahmen gesetzt werden.
  3. Schritte setzen, um haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter:innen zu befähigen, Stellung gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten zu beziehen.
  4. Handlungsanleitungen bereitstellen, um bei Grenzüberschreitungen, Übergriffen und Straftaten zum Schutz der / des Betroffenen zu intervenieren.
  5. einen Reflexionsprozess über den verantwortungsbewussten Umgang mit Nähe und Distanz sowie die Achtung individueller Grenzen anstoßen.
  6. das Wissen von Kindern und Jugendlichen über ihre Rechte stärken und sie in ihrer individuellen Entwicklung unterstützen.
  7. gewährleisten, dass haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter:innen in einem klaren Rahmen arbeiten und so vor falschen Anschuldigungen geschützt sind.
  8. mögliche Täter:innen aus der Organisation fernhalten.

Wir setzen unsere Ziele im Gewaltschutzkonzept um, indem wir es in unseren Strukturen bekanntmachen. Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter:innen werden verpflichtet, die Vorgaben des Gewaltschutzkonzepts zu befolgen. Für eine professionelle Beratung und Betreuung von Betroffene von Gewalt verweisen wir auf kompetente Beratungsstellen.

Der Geltungsbereich dieses Gewaltschutzkonzepts erstreckt sich auf haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen sowie Mitglieder der Jungen. Bei Mitgliedern wird der Geltungsbereich auf Aktivitäten im Rahmen unserer Organisation beschränkt. Für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter:innen ist die Anwendung örtlich und zeitlich unbeschränkt und umfasst explizit auch Sachverhalte außerhalb unserer Organisation. Externe Dienstleister:innen und Fachkräfte, die für uns tätig werden, sind im Rahmen ihrer Leistungserbringung vom Geltungsbereich des Gewaltschutzkonzepts umfasst.

II. Definitionen von Gewalt

Unter Gewalt verstehen wir Übergriffe in die persönliche Integrität einzelner Personen oder Personengruppen. Die Intimsphäre wird dabei – ohne Einverständnis – auf gewaltsame Weise verletzt. Gewalt findet auch unter Kindern und Jugendlichen statt. Neben strafrechtlich relevanten Gewalthandlungen (Straftaten) gibt es auch Grenzverletzungen und Übergriffe. Gewalt kann von einzelnen Personen oder Gruppen ausgehen, ist mit Machtgefällen verbunden und bringt immer ein oder mehrere geschädigte Personen hervor.

Diskriminierung bezeichnet die Benachteiligung von einzelnen Menschen oder Gruppen in Zusammenhang mit bestimmten Unterscheidungsmerkmalen. Das Gleichbehandlungsgebot besagt, dass grundsätzlich niemand aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, sexueller Orientierung oder Behinderung benachteiligt werden darf. Diskriminierung ist dabei eng an das subjektive Empfinden der diskriminierten Person geknüpft. Festzuhalten ist auch: Nicht jede Ungleichbehandlung ist eine Diskriminierung.

Im Rahmen dieses Gewaltschutzkonzepts ist eine Differenzierung von Fällen von Gewalt oder Diskriminierung in Grenzverletzungen, Übergriffe und Straftaten sinnvoll. Zu bedenken gilt zudem, dass Dritte Personen Grenzverletzungen und Übergriffe vielleicht nicht als solche erkennen oder aufgrund mangelnden Bewusstseins ignorieren.

Grenzverletzungen (u. a. ein sexistischer Witz, eine unpassende Berührung) werden von einem anderen Menschen als unangenehm oder unangebracht empfunden. Sie passieren oft unbewusst und manchmal empfindet die betroffene Person den Vorfall auch nicht gleich als unangenehm. Grenzverletzungen basieren auf fachlichen oder persönlichen Unzulänglichkeiten oder einer Kultur der Grenzverletzung. Als Konsequenzen sind die Sensibilisierung aller Beteiligten, Selbstreflexion (im Team) und die Änderung des Verhaltens notwendig.

Übergriffe (u. a. erniedrigendes Aufnahmeritual, Mobbing) passieren bewusst und absichtlich. Auch der betroffenen Person ist das Unbehagen sofort bewusst. Sie sind Ausdruck eines mangelnden Respekts gegenüber Mitmenschen, grundlegender fachlicher Mängel und / oder dienen der Vorbereitung eines Machtmissbrauchs. Als Konsequenz ist eine klare Haltung gegenüber der / dem Täter:in, eine Androhung von Folgen und eine Thematisierung des Vorfalls innerhalb des Teams erforderlich. Die aufmerksame Beobachtung des weiteren Verhaltens hat zu erfolgen und ggf. macht es Sinn Unterstützung „von außen“ (u. a. Beratungsstellen oder Kinder- und Jugendhilfe) hinzuzuziehen.

Straftaten sind gesetzlich genau definiert. Die / Der Täter:in ist sich der Tragweite bewusst. Die betroffene Person wird körperlich und / oder seelisch verletzt und nachhaltig geschädigt. Die Konsequenzen sind einerseits organisationsintern ein Ausschlussverfahren / eine Entlassung und andererseits ggf. eine Anzeige zur Einleitung eines behördlichen Strafverfahrens.

Unter körperlicher / physischer Gewalt wird jede schädigende Einwirkung auf andere Menschen, aber u. a. auch die Unterlassung von Hilfeleistung verstanden. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass jede Form von körperlicher Gewalt auch emotionale Auswirkungen hat und psychische Beeinträchtigungen mit sich bringt.

Unter seelischer / psychischer Gewalt wird die emotionale Misshandlung anderer Menschen verstanden. Dazu gehören u. a. Verhaltensweisen, die anderen Ablehnung, Minderwertigkeit oder Wertlosigkeit vermitteln sowie Beschimpfungen, Erniedrigung, Isolierung, emotionales Quälen, Erpressungen, Ausnutzung, Stalking oder anhaltend abwertende Äußerungen. Auch das Nichteinschreiten bei Taten wie z. B. Mobbing zählt zur seelischen Gewalt.

Sexuelle Gewalt ist der Überbegriff für sexuelle Handlungen, die gegen den Willen der betroffenen Person in einer ausbeuterischen und / oder verletzenden Weise ausgeübt werden. Ziel ist die Herbeiführung sexueller Erregung bei der / beim Täter:in. Sexualisierte Gewalt wird als Form sexueller Gewalt bezeichnet, bei der es zu keiner geschlechtlichen Handlung kommt, die Grenzen der Intimsphäre aber überschritten werden.

Unter Vernachlässigung werden die unzureichende oder gar nicht geleistete Betreuung und Versorgung bzw. das Vorenthalten von Leistungen zur Befriedigung menschlicher (Grund-)Bedürfnisse verstanden. Der Vernachlässigungsbegriff schließt dabei ein, dass die Ressourcen vorhanden wären und die Möglichkeit bestünde, diesen Bedürfnissen auch zu entsprechen.

Für die verbandliche Jugendarbeit ist auch das Konzept der „institutionellen Gewalt“ von Relevanz. Darunter wird verstanden, wenn eine Institution ihre Macht so ausübt, dass die in der Institution lebenden Menschen und ihre Bedürfnisse massiv eingeschränkt werden.

Diskriminierung und Gewalt weisen darüber hinaus eine starke Genderdimension auf. Kinder, Jugendliche und auch (junge) Erwachsene – einschließlich LGBTIQ (Lesbisch, Schwul, Bi, Trans, Inter, Queer) – erfahren Gewalt, die mit Geschlecht und geschlechtsspezifischen Abhängigkeitsverhältnissen und Situationen in Verbindung stehen und im Rahmen von Prävention und Schutz besonders berücksichtigt werden müssen.

III. Rechtlicher Rahmen

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen, einschließlich ihres Schutzes vor jeglicher Form von Gewalt sind auf globaler, nationaler und regionaler Ebene in (verschiedenen) Konventionen und Gesetzen verankert, insbesondere durch Gesetze zum Schutz vor Gewalt gegen Kinder und Jugendlichen. Die UN-Kinderrechtskonvention, das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern und das Strafgesetzbuch bilden neben Gewaltschutz- und Jugendschutzgesetzen die zentralen Bezugsrahmen dieses Gewaltschutzkonzepts.

In Österreich werden Minderjährige als jene Personen definiert, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Differenziert wird in dieser Gruppe zwischen Kindern (0-7 Jahre), unmündigen Minderjährigen (7-14) und mündigen Minderjährigen (14-18). Der Einfachheit halber werden diese drei Gruppen in diesem Gewaltschutzkonzept als Kinder und Jugendliche zusammengefasst. Eine Kindeswohlgefährdungliegt dann vor: (Wenn) Kinder oder Jugendliche misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden (…) oder ihr Wohl in anderer Weise erheblich gefährdet ist.“[2]

Für ehrenamtliche Mitarbeiter:innen in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit besteht im Fall einer Kindeswohlgefährdung keine gesetzliche Mitteilungspflicht an die Kinder- und Jugendhilfe. Hauptamtliche Mitarbeiter:innen und selbstständig Tätige in unserem Auftrag sind bei einem begründeten Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zur Mitteilung verpflichtet. Die Pflicht zur Meldung mittels amtlichen Formulars trifft bei Dienstverhältnissen immer uns als Organisation, bei selbstständiger Tätigkeit die jeweilige Person. Die Verantwortung für die Meldung liegt organisationsintern bei den Gewaltschutzbeauftragten.

Bei Dissens über das Vorliegen eines Gefährdungsverdachts oder ausbleibende Handlung seitens der Organisation besteht das Recht, selbst eine Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe zu machen. Ehrenamtliche sind zwar gesetzlich nicht von der Mitteilungspflicht umfasst, aber können freiwillig eine Meldung an die Kinder- und Jugendhilfe machen. In beiden Fällen sind der Jungen ÖVP Steiermark ein Duplikat der Meldung und ein Protokoll über das Vorgehen vorzulegen. Eine Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe ist eine Möglichkeit, eine Abklärung zu veranlassen, ohne sofort ein polizeiliches Ermittlungsverfahren einzuleiten. Das Formular zur Meldung an die Kinder- und Jugendhilfe ist online [www.gewaltinfo.at/recht/mitteilungspflicht] verfügbar.

IV. Verhaltenskodex

Die Arbeit mit Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen lebt von einem vertrauensvollen Miteinander. Dieses Vertrauen muss sich entwickeln und darf nicht ausgenutzt werden. In der Jungen ÖVP Steiermark gehen wir achtsam miteinander um und schützen Jugendliche vor Schäden, Gefahren und Gewalt. Jede Form von Diskriminierung und Gewalt lehnen wir ab.

Ich setze mich dafür ein, dass in der Jungen ÖVP Steiermark keine Grenzverletzungen und keine Gewalt jeglicher Art, insbesondere auch keine sexuelle Gewalt, stattfinden. Mit meiner Unterschrift verpflichte ich mich:

  • die Empfehlungen und Vorgaben des Gewaltschutzkonzepts zu befolgen,
  • für die Beachtung, Bekanntmachung und Verbreitung der im Gewaltschutzkonzept enthaltenen Verhaltensregeln in meinem Tätigkeitsfeld Sorge zu tragen,
  • den Prozess zur Meldung und Behandlung von Verdachtsfällen zu beachten,
  • auf alle Bedenken, Anschuldigungen und Vorkommnisse sofort im Rahmen meiner Verantwortung und Kompetenz zu reagieren und die Gewaltschutzbeauftragten innerhalb von 24 Stunden zu informieren.

Ich verpflichte mich, die folgenden Leitsätze einzuhalten:

  1. Selbstbewusstsein stärken

Ich schaffe ein sicheres, förderliches und ermutigendes Umfeld, das Freiräume zur Entwicklung schafft und das Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl stärkt.

  • Partizipation leben

Ich fördere junge Menschen dabei selbstverantwortlich Entscheidungen zu treffen und Selbstwirksamkeit zu erfahren. Das Mitmachen bei Spielen und Aktivitäten beruht immer auf Freiwilligkeit.

  • Kinder, Jugendliche und (junge) Erwachsene ernst nehmen

Ich nehme die Meinungen und Sorgen ernst und verweise ggf. auf Beratungsstellen.

  • Umgang mit Nähe und Distanz

Ich nehme die sexuelle Dimension von Beziehungen bewusst wahr und achte darauf,

einen verantwortungsbewussten Umgang mit Nähe und Distanz zu gestalten.

  • Respekt vor der Intimsphäre

Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen anderer Menschen. In Gesprächen achte ich auf die Einhaltung dieser Grenzen und stelle keine intimen Fragen.

  • Vorbildfunktion als Verantwortliche:r

Ich achte auf meine Vorbildfunktion gegenüber jungen Menschen und missbrauche meine Autorität als Verantwortliche:r nicht.

  • Kein abwertendes Verhalten

Ich verzichte auf abwertendes und diskriminierendes Verhalten und achte darauf, dass sich auch andere entsprechend verhalten.

  • Grenzüberschreitungen anderer wahrnehmen

Ich schreite bei Grenzüberschreitungen anderer im Team, bei Aktivitäten und Veranstaltungen ein und vertusche sie nicht.

  • Stellung beziehen

Ich beziehe aktiv Stellung gegen jegliches sexistische, diskriminierende und gewalttätige Verhalten.

  1. Soziale Medien

Ich nutze soziale Medien sorgsam und verbreite Fotos und Videos nur mit Zustimmung der abgebildeten Personen und gehe vertraulich mit persönlichen Daten um.

  1. Strafrechtliche Ermittlungen

Ich verpflichte mich dazu, den [Funktion nennen] umgehend zu informieren, sollte es zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen meine Person kommen.

Mir ist bewusst, dass bei Verdachts- und Anlassfällen eine sensible Herangehensweise geboten ist. Besonders achte ich darauf, Informationen nur an ausgewählte Personen weiterzuleiten, und auch nur, soweit dies auf Grund von internen Regelungen oder gesetzlichen Vorgaben geboten oder zur Aufklärung des Falls zwingend erforderlich ist. Nähere Informationen sind im Gewaltschutzkonzept [Link einfügen] zu finden.

Ort, Datum                                                     Name                                                    Unterschrift

V. Präventive Maßnahmen zum Gewaltschutz

Die Kernelemente der Präventionsmaßnahmen sind die Implementierung des Gewaltschutzkonzepts, der Verhaltenskodex für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter:innen und die Benennung von Gewaltschutzbeauftragten.

Auswahl und Sensibilisierung von Mitarbeiter:innen

Eine „gewalt- und diskriminierungsarme“ Organisationskultur braucht Strukturen für Information und Prävention. Wir stellen in unserem Verantwortungsbereich sicher, geeignete Personen für die Jugendarbeit auszuwählen, zu beauftragen und zu begleiten.

Eine „erweiterte Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ ist bei Dienstantritt

von allen hauptamtlichen Mitarbeiter:innen vorzulegen. Im Rahmen des Bewerbungsprozesses wird das Gewaltschutzkonzept ausgehändigt und die Haltung der präventiven Maßnahmen innerhalb der Jungen ÖVP Steiermark thematisiert. In den Dienstverträgen wird ein Verweis auf das Gewaltschutzkonzept verankert.

In der Praxis unserer Jugendarbeit differenzieren wir innerhalb der Gruppe der ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen zwischen „Unterstützung und Mitarbeit“ sowie „leitender Tätigkeit mit Programmverantwortung“. Unter Ersterem verstehen wir die Unterstützung bei Aktivitäten und Veranstaltungen durch Mitglieder, Projektpartner:innen, Eltern oder Dritten. Personen die innerhalb der Jungen ÖVP Steiermark Angebote für junge Menschen gestalten, übernehmen eine leitende Tätigkeit mit Programmverantwortung. Grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen dazu werden in unserem Ausbildungsprogramm vermittelt.

Personen aus der Gruppe „Unterstützung und Mitarbeit“ sowie externen Dienstleister:innen und Fachkräften wird der Verhaltenskodex der Jungen ÖVP Steiermark kommuniziert. Beispielsweise wird dieser in Vorbesprechungen von Aktivitäten thematisiert. Die Kenntnis darüber soll im Optimalfall von allen Beteiligten schriftlich bestätigt werden. Jene Personen, die leitende Tätigkeiten mit Programmverantwortung übernehmen, sind verpflichtet den Verhaltenskodex zu unterzeichnen. Diese Vorgabe gilt darüber hinaus für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen in Funktionen (Funktionär:innen).

Verstoßen haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeiter:innen gegen den Verhaltenskodex und wird eine andere Person dabei gefährdet, hat dies Konsequenzen. Die Konsequenzen hängen davon ab, welchen Schweregrad die Grenzüberschreitung / der Übergriff aufweist und ob die Gefährdung willentlich und / oder wissentlich erfolgt ist. Bei leichten Verstößen von ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen gilt, dass beim ersten Vorfall ein Gespräch mit den Gewaltschutzbeauftragten stattfindet. Bei einem weiteren Vorfall hat eine einschlägige Schulung und ein weiteres Gespräch zu erfolgen. Bei einem dritten Vorfall oder einem schweren Übergriff sind die statutarischen Maßnahmen für einen Ausschluss umzusetzen. Bei hauptamtlichen Mitarbeiter:innen erfolgt beim ersten leichten Vorfall eine Verpflichtung zu einer einschlägigen Schulung sowie ein Gespräch mit den Gewaltschutzbeauftragten. Im Wiederholungsfall ist die Entlassung aus dem Dienstverhältnis auszusprechen. Bei einem schweren Übergriff ist unmittelbar die Entlassung auszusprechen.

Qualifizierung von Mitarbeiter:innen

Die Qualifizierung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen ist unverzichtbar für unsere und Jugendarbeit. Wir setzen uns das Ziel, dass all jene Mitarbeiter:innen, die direkten und längerfristigen Kontakt mit jungen Menschen haben, Fortbildungen aus dem breiten Feld der Gewaltprävention besucht haben. Eine einschlägige Fortbildung wird zumindest alle drei Jahre angeboten. Dazu werden Kooperationen mit anderen Kinder- und Jugendorganisationen oder dem Steirischen Landesjugendbeirat angestrebt. Hauptamtliche Mitarbeiter:innen sind verpflichtet im ersten Dienstjahr an einer Fortbildung mit dem Schwerpunkt Gewaltschutz im Ausmaß von mindestens drei Stunden teilzunehmen.

Ernennung von Gewaltschutzbeauftragten[3]

Innerhalb der Jungen ÖVP Steiermark werden durch Beschluss des Landesvorstandes ein Gewaltschutzbeauftragter auf Widerruf benannt. Die Kontaktdaten der Gewaltschutzbeauftragen werden im internen Bereich zugänglich gemacht. Die zentralen Aufgaben der Gewaltschutzbeauftragten sind:

  • Anlaufstelle für Fragen, Beschwerden sowie Verdachts- und Anlassfälle
  • Unterstützung bei der Implementierung des Gewaltschutzkonzepts
  • Umsetzung von Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung
  • Information über und Organisation von einschlägigen Fortbildungen
  • jährliche schriftliche Statusberichte an den Landesvorstand
  • Monitoring und Evaluierung des Gewaltschutzkonzepts

Die Gewaltschutzbeauftragten gehen Verdachts- und Anlassfällen nach. Ziel des Vorgehens ist es, eine verhältnismäßige und schnelle Untersuchung der Situation zu ermöglichen, Fälle von Gewalt frühzeitig zu erkennen und ggf. nächste Schritte zu setzen. Grundlage aller Entscheidungen ist das Wohl und der Schutz der betroffenen Person(en). Daraus ergeben sich die folgenden Aufgaben der Gewaltschutzbeauftragten ab dem Bekanntwerden des Vorfalls:

  • Beratung und Unterstützung
  • Vermittlung von externen Beratungsstellen
  • Information des Landesvorstandes über den Verdachts- oder Anlassfall
  • ggf. Gefährdungsmeldung an die örtliche Kinder- und Jugendhilfe
  • ggf. Anzeigen bei Verwaltungs- und Strafbehörden
  • Falldokumentation und Auswertung

Zugänglichkeit

Für Mitglieder, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter:innen und Betroffene ist die niederschwellige Zugänglichkeit zum Gewaltschutzkonzept und den Kontaktdaten der Gewaltschutzbeauftragten wichtig. Aus diesem Grund werden das Gewaltschutzkonzept, die Kontaktdaten der Gewaltschutzbeauftragten und eine Auflistung von Beratungsstellen auf unserer www.jvp.at/gewaltschutz transparent kommuniziert.

VI. Kommunikationsstandards

Für eine gelungene und authentische Öffentlichkeitsarbeit sind Berichte, Fotos und Kurzvideos von Aktivitäten und Veranstaltungen wichtig. Neben klassischer Medienarbeit schaffen soziale Medien Aufmerksamkeit und Reichweite für unsere Themen. Darüber hinaus sind soziale Medien wichtiger Teil der Lebenswelt junger Menschen. In der Jungen ÖVP Steiermark können junge Menschen ihre Erlebnisse und ihr Engagement mit anderen teilen, sich vernetzen und austausche. Somit ist eine verantwortungsvolle Öffentlichkeitsarbeit und Verwendung von Messengerdiensten wichtig, um die Rechte von abgebildeten Personen auch online zu schützen. Unser Verhaltenskodex gilt auch für die digitale Welt. Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter:innen nehmen dabei eine Vorbildfunktion für eine verantwortungsvolle Medienverwendung ein.

Empfehlungen für haupt- und ehrenamtliche Funktionär:innen:

  • Wenn du Fotos oder Videos für die Medienarbeit machen willst, kläre die Verwendung bei der Anmeldung zur Veranstaltung ab oder, wenn neue junge Menschen zu eurer Gruppe dazukommen.
  • Machen Teilnehmer:innen oder Mitglieder Fotos, sprecht über die private Verteilung in Messengerdiensten oder auf sozialen Medien. Nicht alle sind damit einverstanden, Fotos von sich online oder am Handy von Dritten wiederzufinden.
  • Wenn du auf privaten Accounts auf den sozialen Medien über dein Engagement berichtest, verwende Fotos sehr achtsam und nur mit Zustimmung der sichtbaren Personen.
  • Bei jeglicher Form der Datenverarbeitung im Kontext deiner Tätigkeiten für die Junge ÖVP Steiermark müssen die Standards der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingehalten werden.

Weitreichende Informationen zur sicheren Internetnutzung sind bei der Initiative „Safer Internet“ (www.saferinternet.at) zu finden.

VII. Umgang mit Verdachtsfällen

Trotz Maßnahmen zur Prävention von Gewalt und Diskriminierung kann es in der Jungen ÖVP Steiermark zu Verdachts- und Anlassfällen kommen. Zu entscheiden, wie mit einem vagen oder konkreten Verdacht auf Gewalt oder Diskriminierung umzugehen ist, ist herausfordernd und belastend. Deshalb sind alle Unterzeichner:innen des Verhaltenskodex verpflichtet, Verdachtsfälle binnen 24 Stunden an die Gewaltschutzbeauftragten zu melden. Diese unterstützen mit ihrer Expertise bei der Entscheidung über nächste Schritte.

Ungesicherter Verdachtsfall:

Die folgenden Punkte sind zu beachten, wenn du bei einem Kind, Jugendlichem oder jungen Erwachsenen auffälliges Verhalten beobachtest, es Andeutungen macht, die auf eine Gewalterfahrung hindeuten, oder du das Gefühl hast, dass es der Person nicht gut geht:

  • Bewahre Ruhe, nimm die Signale ernst und dokumentiere sie.
  • Befrage Opfer und verdächtige Personen nicht unmittelbar zum Verdachtsfall.
  • Sprich deine Beobachtungen im Team an oder wende dich an eine Vertrauensperson.
  • Melde dich innerhalb von 24 Stunden bei den Gewaltschutzbeauftragten und kontaktiere ggf. auch eine Beratungsstelle um deine Wahrnehmungen abzuklären.
  • Gehe sorgsam mit deinen Beobachtungen oder dir anvertrauten Informationen um. Erwachsene, Jugendliche und Kinder können durch Gerüchte verletzt werden.

Wenn der Verdacht sich nicht bestätigt bzw. ausgeräumt werden kann bleibe weiter sensibel, setze präventive Angebote und reflektiere den Verdachtsfall sowie den Umgang damit im Team. Bei Bestätigung des Verdachts sind die folgenden Empfehlungen zu beachten:

Bestätigter Verdachtsfall:

Ein bestätigter Verdacht auf Gewalt besteht u.a., wenn dir jemand von einer Gewalthandlung erzählt oder du selbst Zeug:in wirst. In diesem Fall ist es wichtig, überlegt zu handeln und Ruhe zu bewahren. Bagatellisiere oder dramatisiere die Geschehnisse nicht.

An erster Stelle steht der Schutz der betroffenen Person(en) und die Kommunikation mit dieser / ihnen über weitere Schritte sowie die Organisation von Unterstützung von außen. Professionelle Institutionen können helfen, die Situation an sich einzuschätzen und unterstützen ggf. in strafrechtlichen Fragen. Bestärke die betroffene Person darin durch die Mitteilung richtig gehandelt zu haben, aber versprich nicht, dir Anvertrautes geheim zu halten. Protokolliere das Gesehene bzw. das Gespräch. Achte auf Selbstschutz und suche dir jemanden, an den du dich vertrauensvoll wenden kannst. Orientiere dich bei deinen nächsten Schritten an den Krisenplänen des Gewaltschutzkonzepts und kläre anhand diesem ab, wer für das Setzen nächster Schritte innerhalb der Jungen ÖVP Steiermark – z. B. Meldung an die Kinder- und Jugendhilfe – verantwortlich ist.

Für die Meldung von Verdachtsfällen von Gewalt und Übergriffen wende dich an die Gewaltschutzbeauftragten der Jungen ÖVP Steiermark oder Beratungsstellen. Das Formular dazu ist online [www.gewaltinfo.at/recht/mitteilungspflicht] verfügbar. Für den Anlassfall bietet der folgende Krisenleitfaden Struktur und zeigt das allgemeine Vorgehen.

VIII. Interventions- und Krisenpläne

Einmalige Grenzverletzung

Eine Grenzverletzung ist eine konkrete Handlung, wie z. B. ein sexistischer Witz, eine Drohung oder eine unpassende Berührung. Bei der Einstufung als Grenzverletzung ist auf die subjektive Wahrnehmung durch die betroffene Person Rücksicht zu nehmen. Sprich das konkrete Verhalten zeitnah an und stelle klar, dass dies unerwünscht ist und in der Jungen  ÖVP Steiermark keinen Platz hat. Informiere auch dein Team über den Vorfall und die von dir gesetzten Schritte. Bei Bedarf bietet eine Fortbildung zum Thema an. Zeigt die Person keine Einsicht über das Fehlverhalten, hole dir Hilfe, z. B. von den Gewaltschutzbeauftragten. Diese sind organisationsintern dazu da, um mit der Person ein klärendes Gespräch über den Vorfall und Konsequenzen bei weiteren Vorfällen zu führen.

Mehrmalige Grenzverletzungen

Bei mehrmaligen Grenzverletzungen einer Person tauscht euch darüber im Team aus und informiert die Gewaltschutzbeauftragten. Schafft als Team präventiv allgemeine Verhaltensregeln, die ein Umfeld schaffen, in dem heikle oder ambivalente Vorfälle thematisiert werden können. Eine klare Sprache und die Überwindung von Scham ist wichtig, um Fehlverhalten zu benennen und gegenzusteuern. Die Gewaltschutzbeauftragten sind verantwortlich das Gespräch mit der / dem Täter:in zu suchen und abhängig vom Schweregrat der Grenzverletzungen nächste Schritte zu setzen.

Verhalten bei (schweren) Übergriffen

  1. Offen zuhören
  2. Ich bleibe wertfrei und neutral.
  3. Ich nehme wahr, was mir gesagt wird.
  4. Ich nehme ernst, was mir gesagt wird.
  5. Ich gehe mit allen Informationen vertraulich um.
  • Ruhe bewahren
  • Ich beobachte meine Reaktion und bleibe ruhig.
  • Ich vermeide eine Bagatellisierung oder Dramatisierung des Vorfalls.
  • Ich informiere ggf. die Eltern von Minderjährigen sachlich über die Geschehnisse.
  • Bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung im Familienkreis fälle ich keine übereilten Anschuldigungen und warte ab, mit den Eltern darüber zu sprechen.
  • Ich tue nichts über den Kopf der betroffenen Person hinweg, außer es ist Gefahr in Verzug oder ich bin gesetzlich dazu verpflichtet.
  • Entscheidungshilfe beiziehen
  • Ich orientiere mich bei meinen nächsten Schritten am Gewaltschutzkonzept.
  • Ich wende mich innerhalb von 24 Stunden an die Gewaltschutzbeauftragten.
  • Ich hole mir ggf. Unterstützung einer außenstehenden Person oder Beratungsstelle.
  • Ich melde den Vorfall ggf. der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Bei „Gefahr in Verzug“ rufe ich die Polizei zur Hilfe.
  • Dokumentieren
  • Ich schreibe ein Gedächtnisprotokoll über den Vorfall.
  • Ich bleibe in meiner Dokumentation sachlich.
  • Ich behalte die Dokumentation für mich als Gedächtnisstütze und als Grundlage für etwaige Verschriftlichungen von Sachverhalten.

Dokumentation und Umgang mit Medien & Co.

Als Gedächtnisstütze empfehlen wir eine kurze Dokumentation der Ereignisse. Dieses Gedächtnisprotokoll ist für dich persönlich gedacht. Gib das Protokoll nicht unbedacht an Dritte (z. B. Eltern, Behörden, Medien) weiter. Bei der Erstellung können dir die folgenden Fragestellungen behilflich sein:

  • Was ist (chronologisch) passiert?
  • Wie war der Vorfall? (Ort, Zeit, Beteiligte usw.)
  • Was habe ich wem gesagt?
  • Was wurde mir erzählt?
  • Was muss noch erwähnt werden?
  • Gibt es Beobachtungen oder Aussagen Dritter zum Vorfall?

Sollte bei einem Vorfall die Presse involviert sein, ist der behutsame Umgang mit Informationen wichtig. Weniger bzw. gar nichts ist oft mehr. Von voreiligen Aussagen ist dringend abzuraten. Die Polizei hat die Aufgabe, ein Protokoll über das Ereignis anzufertigen. Dieses dient als Grundlage zur Entscheidung über allfällige Rechtsfolgen. Dabei sind die folgenden Punkte zu beachten:

  • Hole dir bei den Gewaltschutzbeauftragten Rat zum Umgang mit Medien oder der Polizei.
  • Bestehe darauf, eine polizeiliche Aussage nicht sofort, sondern erst am nächsten Tag oder nach einer Ladung zu machen.
  • Unterschreibe nichts (Aussageprotokoll), was nicht stimmt bzw. sich nicht mit deinen Wahrnehmungen deckt.

Ehrlichkeit und Vertraulichkeit

Vertraut uns jemand seine Probleme an – gleich ob Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene –, sollten wir nicht über den Kopf der Person hinweg entscheiden. Dennoch gibt es Schilderungen, denen nachgegangen werden muss (Übergriffe und strafrechtliche Handlungen). Minderjährigen ist wichtig transparent mitzuteilen, in welchen Fällen (Straftaten, Kindeswohlgefährdung) wir als Erwachsene nicht schweigen dürfen. Versprich nicht, das Erzählte geheim zu halten. Teile der / dem / den Betroffenen altersgerecht mit, welche Schritte gesetzt werden und erklären, wozu diese Schritte notwendig sind. Wende dich an die Gewaltschutzbeauftragten oder Beratungsstellen. Grundsätzlich liegt die Entscheidung bei jedem selbst, sich im Fall von Gewalt oder Diskriminierung Hilfe zu holen. Die Vertraulichkeit und Verschwiegenheit endet jedoch bei Selbst- und Fremdgefährdung!

IX. Risiko- und Potentialanalyse[4]

Ausgangspunkt zur Erstellung eines Schutzkonzeptes ist die Analyse des jeweiligen eigenen Arbeitsfeldes. Je klarer und passgenauer das Schutzkonzept für unseren Tätigkeitsbereich

formuliert ist, desto größer ist der Schutz für die Menschen, mit denen wir arbeiten und die uns anvertraut sind. Diese folgende Analyse erfasst Schutz- und Risikofaktoren, die Täter:innen für Gewalt und Diskriminierung (in allen Schweregraden von grenzverletzenden Verhalten, Übergriffen und Straftaten) ausnutzen können oder bereits bei früheren bekannten Vorfällen ausgenutzt haben:

Die folgende Punktation können bei der Analyse von Schutz- und Risikofaktoren hilfreich sein:

Enttabuisierung sexueller Themen

  • Einbindung von sexualpädagogischen Ansätzen
  • transparente Kommunikation über Altersgrenzen für einvernehmliche sexuelle Handlungen und die Bestimmungen der Jugendschutzgesetze
  • Sensibilisierung zur ausdrücklichen Zustimmung zu sexuellen Handlungen (z. B. „Consent-Fries“)
  • einschlägige Fortbildung von Ehrenamtlichen

Abhängigkeits- oder Machtverhältnisse

  • Benotungen oder Bewertungen
  • Hierarchien innerhalb der Organisation
  • Entscheidungsstrukturen
  • anonyme Möglichkeit für Feedback / Beschwerden
  • 1-1-Situationen mit Minderjährigen vermeiden
  • Umgangsformen
  • Kommunikationskultur

Sensibilisierung

  • Bekanntheit des Gewaltschutzkonzepts innerhalb der Organisation
  • Verhaltenskodex
  • Auswahl von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen
  • Umgang mit Nähe und Distanz
  • Einverständnis vor Berührungen bei Spielen, Methoden oder Unterstützung
  • Umgang mit Beziehungen im Team / unter Mitgliedern
  • Auseinandersetzung mit Geschlechterstereotypen

Raum

  • räumliche Situationen auf Gefahrenquellen in den Blick nehmen
  • Toiletten
  • Umkleide- und Duschräume

Wer darf zu welchem Zeitpunkt die Umkleide- und Duschräume betreten?

Mitarbeiter:innen duschen nicht mit Teilnehmer:innen?

Betreten nur nach vorheriger Ankündigung! (beschämende Situationen vermeiden)

  • Zugänglichkeit (Schlüssel)

Mehrtägige Aktivitäten

  • Verhältnis Betreuer:innen zu Minderjährigen
  • Erste Hilfe Maßnahmen
  • Risikomanagement (erkennen, analysieren, planen, umsetzen)
  • geschlechtergetrennte Schlafräume
  • Geschlechterverteilung im Team
  • anonyme Möglichkeit für Feedback / Beschwerden
  • Thematisierung des Verhaltenskodex mit Mitarbeiter:innen
  • Einverständniserklärungen von Erziehungsberechtigten
  • Raum für Beteiligung / Mitbestimmung von jungen Menschen
  • Einhaltung von Jugendschutzgesetzen
  • Umgang mit Nikotin, Alkohol und (illegalen) Suchtmitteln
  • Auswahl von Spielen und Methoden (Körperkontakt)
  • Rituale und Traditionen reflektieren
  • Verwendung von Smartphone / sozialen Medien
  • Aufsichtspflicht
  • Umgang mit einvernehmlichen sexuellen Handlungen
  • Besuche von fremden Personen
  • Prinzip der offenen Türen! (niemals allein mit Minderjährigen sein)
  • Zimmereinteilung (Berücksichtigung Alter, Erfahrung, Bekanntheit)
  • Mitfahrgelegenheiten

Die Dokumente „Self-Assessment Tool“ und „Self-Audit Grafik“ (https://www.boja.at/schutzkonzept-in-der-oja) des Bundesweiten Netzwerks Offene Jugendarbeit können Hilfestellung bei der Risiko- und Potentialanalyse bieten.

XI. Dokumentation, Evaluierung & Weiterentwicklung

Der Prozess zur Implementierung des Gewaltschutzkonzeptes wird von den Gewaltschutzbeauftragten in Abstimmung mit dem Landesvorstand vorangetrieben und jährlich evaluiert. Die Gewaltschutzbeauftragten tauschen sich mindestens einmal jährlich über einlangende Beschwerde- und Verdachtsfälle aus und unterstützen die Junge ÖVP Steiermark dabei, eine kontinuierliche Verbesserung ihres Engagements im Bereich des Gewaltschutzes zu erreichen. Jeder (Verdachts-)Fall wird dokumentiert und gemäß Datenschutzbestimmungen (für sensible Daten) abgelegt. Die Dokumentation obliegt den Gewaltschutzbeauftragten, die dem Landesvorstand jährlich einen schriftlichen Statusbericht vorlegen. Durch die Dokumentation und Berichterstattung wird Transparenz innerhalb der Organisation sichergestellt.

Das vorliegende Gewaltschutzkonzept wird in einem Zyklus von drei Jahren evaluiert. Aktuell wichtig ist die Vernetzung mit Fachstellen sowie mit anderen Kinder- und Jugendorganisationen, um Best-Practice auszutauschen und Neuerungen zeitnah zu übernehmen.


[1] Version vom 10.08.2023

[2] § 37 Abs. 1 B-KJHG 2013.

 

[4] Siehe dazu z. B. Diözese Graz-Seckau, Risiko- und Potentialanalyse: https://praevention.graz-seckau.at/einrichtung/18830/institutionellesschutzkon/artikelinstitutionellessc/article/41122.html

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